Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Dienste von expertist. 

Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle im Zusammenhang mit der Leistung von Expertist geschlossenen Verträge.

(1) Der Vertragsschluss mit Expertist erfolgt ausschließlich über die Online-Plattform und nur mit dort registrierten Kunden und Dienstleistern (im Folgenden: „Nutzer“).

(2) Die Registrierung steht ausschließlich natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften offen, die bei der Registrierung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und dementsprechend Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Die Registrierung und die Nutzung der Online-Plattform durch eine Person, die damit einen Zweck verfolgt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, ist unzulässig. Ebenso unzulässig sind die Registrierung und die Nutzung durch Minderjährige.

Die Registrierung sowie die Nutzung der Funktionen der Online-Plattform sind unentgeltlich. Kosten fallen für den Kunden erst an, wenn ein Beratungsvertrag zwischen Expertist und dem Kunden nach Maßgabe der Vorschriften des Abschnitts 3 dieser AGB zustande kommt. Der Preis, der dem Kunden angezeigt wird, beinhaltet die Vergütung, die der Dienstleister verlangt, zuzüglich einer von Expertist erhobenen Vermittlungsgebühr gemäß der aktuellen online abrufbaren Preisliste von Expertist.

Vor der Abgabe seines Beratungsgesuchs an Expertist kann der Kunde das Verfahren auswählen, durch welches die ihm zur Auswahl angezeigten Dienstleister bestimmt werden. Ihm stehen das Verfahren der Online-Verhandlung nach Maßgabe des § 5 dieser AGB und das Direct-Search-Verfahren nach § 6 dieser AGB zur Auswahl.

(1) Als Online-Verhandlung wird nach Maßgabe dieser AGB ein zeitlich begrenzter Prozess bezeichnet, der es Dienstleistern ermöglicht, für ein bestimmtes Beratungsgesuch des Kunden eine angemessene Vergütung zu ermitteln und anschließend ein dementsprechendes Angebot zu machen.

(2) Expertist prüft die Beratungsgesuche, bevor diese für die Bewerbungen der Dienstleister freigeschaltet werden. Ein Anspruch des Kunden auf Freischaltung ihres Beratungsgesuchs besteht nicht.

(3) Berechtigt zur Teilnahme an einer Online-Verhandlungund somit zur Abgabe von Angeboten sind nur diejenigen registrierten Dienstleister, die sich für die Teilnahme beworben und vom Kunden hierfür ausgewählt wurden. Expertist prüft die Bewerbungen der Dienstleister zur Teilnahme an der Online-Verhandlung, bevor diese dem Kunden zur endgültigen Auswahl bereitgestellt werden.

(4) Der Dienstleister hat keinen Anspruch darauf, dass ihm ein Beratungsgesuch angezeigt wird oder ihm die Möglichkeit gegeben wird, an der Online-Verhandlung teilzunehmen.

(5) Über den Beginn der Online-Verhandlung werden die Nutzer benachrichtigt. Sie dauert vom in der Benachrichtigung angegebenen Zeitpunkt an mindestens 48 Stunden. Daran schließt sich ein sogenannter Freeze-Zeitraum an, der nochmals mindestens 48 Stunden dauert. Nach dem Ende dieses Zeitraums ist die Online-Verhandlung beendet.

(6) Nach Beginn der Online-Verhandlung und bis zum Beginn des Freeze-Zeitraums können die Dienstleister ihre Angebote jederzeit vollumfänglich verändern und zurücknehmen.

(7) Nach Beginn des Freeze-Zeitraums können die Dienstleister ihr Angebot nicht mehr ändern oder zurücknehmen. In Ausnahmefällen, in denen kein Verschulden des Dienstleisters vorliegt, kann Expertist ohne Anerkennung einer Rechtspflicht das Angebot stornieren. Expertist kann die Stornierung ablehnen, wenn die vorgebrachten Gründe nicht ausreichend dargelegt und bewiesen werden. Nur Expertist kann die Änderung bzw. Rücknahme des Angebots in einem solchen Fall vornehmen.

(8) Weiterhin können die Dienstleister den Kunden im Zeitraum nach § 5 Nr. 6 Fragen zu deren Beratungsgesuch stellen. Sowohl die Fragen, als auch die Antworten der Kunden sind für alle an der Online-Verhandlung teilnehmenden Dienstleister sichtbar. Expertist prüft die Fragen, bevor diese dem Kunden zur Beantwortung weitergeleitet werden. Die Dienstleister haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Fragen dem Kunden weitergeleitet werden. Die Dienstleister haben die Verpflichtung, die auch von anderen Dienstleistern gestellten Fragen auf mögliche Auswirkungen auf ihr Angebot zu prüfen und ggf. ihr Angebot anzupassen bzw. zurückzuziehen.

(9) Das Zustandekommen des Beratungsvertrags zwischen Expertist und dem Kunden richtet sich im Online-Verhandlungs-Verfahren nach §27 dieser AGB, das Zustandekommen des Vertrags zwischen Expertist und dem Dienstleister nach § 32 dieser AGB.

(1) Als Direct Search-Verfahren wird nach Maßgabe dieser AGB der Prozess verstanden, in dem Expertist im Auftrag des Kunden direkt diejenigen Dienstleister auswählt und kontaktiert, die zur Erfüllung der im Beratungsgesuch des Kunden beschriebenen Beratungsdienstleistung infrage kommen. Expertist holt von diesen Dienstleistern ein Angebot ein und zeigt dieses dem Kunden an. Der Kunde trifft anhand der ihm von Expertist angezeigten Angebote der Dienstleister die Entscheidung, wem sich Expertist zur Erfüllung der Beratungsleistung bedienen soll.

(2) Expertist prüft die Beratungsgesuche, bevor Expertist mit den infrage kommenden Dienstleistern in Kontakt tritt. Ein Anspruch des Kunden, dass Expertist mit bestimmten Dienstleistern in Kontakt tritt, besteht nicht.

(3) Der Dienstleister hat keinen Anspruch darauf, dass er von Expertist dafür ausgewählt wird, ein Angebot abzugeben.

(4) Nach Abgabe des Angebots an Expertist kann dieses vom jeweiligen Dienstleister grundsätzlich nicht geändert oder zurückgenommen werden. In Ausnahmefällen, in denen kein Verschulden des Dienstleisters vorliegt, kann Expertist ohne Anerkennung einer Rechtspflicht das Angebot stornieren. Expertist kann die Stornierung ablehnen, wenn die vorgebrachten Gründe nicht ausreichend dargelegt und bewiesen werden. Nur Expertist kann die Änderung bzw. Rücknahme des Angebots in einem solchen Fall vornehmen.

(5) Das Zustandekommen des Beratungsvertrags zwischen Expertist und dem Kunden richtet sich im Direct-Search-Verfahren nach §28 dieser AGB, das Zustandekommen des Vertrags zwischen Expertist und dem Dienstleister nach § 33 dieser AGB.

Es ist verboten, die Online-Plattform in einer anderen als der hier beschriebenen Funktionsweise und für einen anderen als den in diesen AGB dargelegten Zweck zu verwenden. Insbesondere ist verboten:

  • die technischen Vorkehrungen zum Schutz vor Missbrauch zu umgehen;
  • durch Verwendung mehrerer Nutzerkonten oder im Zusammenwirken mit anderen Nutzern die Preise eigener oder fremder Angebote zu manipulieren oder abzusprechen;
  • die auf der Online-Plattform verfügbaren Informationen über Nutzer systematisch auszulesen und zu speichern oder für einen anderen Zweck als zur Anbahnung eines Vertrags mit Expertist zu verwenden;
  • die Nutzung der Online-Plattform in der Absicht, die Vermittlungsgebühr für Expertist zu umgehen.

(1) Expertist bietet keine Leistungen an, die sittenwidrig sind oder gegen Rechte Dritter oder das Gesetz verstoßen. Ferner bietet Expertist keine Leistungen an, die eine besondere standes- oder berufsrechtliche Zulassung erfordern. Hierzu zählen (nach der entsprechenden Definition der jeweils gültigen Fassung des jeweiligen Gesetzes oder der Berufskammer) insbesondere:

  • Außergerichtliche Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes;
  • Leistungen eines Rechtsanwalts im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung;
  • Leistungen eines Wirtschaftsprüfers im Sinne der Wirtschaftsprüferordnung;
  • Leistungen eines Steuerberaters im Sinne des Steuerberatungsgesetzes;
  • Leistungen eines Notars im Sinne der Bundesnotarordnung;
  • Leistungen eines Patentanwalts nach der Patentanwaltsordnung;
  • Leistungen eines Architekten;
  • Leistungen eines beratenden Ingenieurs (soweit standesrechtlich gebunden).

(2) Das Ausschreiben einer der in Abs. 1 bezeichneten Leistungen durch den Kunden ist unzulässig.

(3) Ebenso unzulässig ist das Anbieten oder Bewerben einer solchen Leistung durch den Dienstleister.

(4) Expertist behält sich vor, die Zulässigkeit von Leistungen an Voraussetzungen zu knüpfen, die über die in Abs. 1 genannten hinausgehen.

(1) Der Nutzer verpflichtet sich, ab der ersten Benennung eines Kontakts (das kann ein anderer Nutzer, ein nicht angemeldeter Experte oder Kunde sein) durch Expertist diesen weder unmittelbar noch mittelbar unter Umgehung der Regeln von Expertist anzusprechen, mit ihm Preise oder Vertragsbedingungen abzustimmen oder Vereinbarungen/ Verträge zu schließen.

(2) Diese Verpflichtung gilt auf beiden Seiten auch jeweils für alle verbundenen Unternehmen.

(3) Diese Verpflichtung gilt in Bezug auf alle Leistungen, die über Expertist beauftragt werden können.

(4) Die Dauer dieser Verpflichtung bestimmt sich für jeden bekannt gemachten Kontakt einzeln. Die Verpflichtung endet ein Jahr ab Beginn eines Projekts zwischen dem Nutzer und Expertist, in dem Expertist diesen Kontakt entweder als Erfüllungsgehilfen einsetzt (sofern der Nutzer in diesem Projekt als Kunde auftritt) bzw. die Leistungen des Nutzers verkauft (sofern der Nutzer in diesem Projekt als Dienstleister auftritt). Sofern kein Projekt zustande kommt, endet die Verpflichtung nach drei Jahren.

(5) Eine Ausnahme besteht für bereits bekannte oder auf anderem Weg bekannt gewordene Nutzer. Die Beweislast, dass der Kontakt zulässig hergestellt wurde, liegt beim sich hierauf berufenden Nutzer.

(6) Sofern ein Nutzer unter Umgehung dieses Kundenschutzes einen Kontakt kontaktiert, ist bereits durch diese Ansprache eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.000,00 verwirkt. Die Vertragsstrafe ist sofort fällig, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

Der Nutzer stellt Expertist von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber Expertist geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Nutzer mittels der Online-Plattform ausgeschriebenen oder angebotenen Dienstleistungen oder wegen dessen sonstiger Nutzung der Online-Plattform. Der Nutzer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von Expertist einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem Nutzer nicht zu vertreten ist. Der Nutzer ist verpflichtet, Expertist für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

(1) Expertist haftet nicht für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch Expertist oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, soweit mit deren Auftreten im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses vernünftigerweise nicht gerechnet werden musste. Mit dem Auftreten eines Schadens muss in der Regel dann nicht gerechnet werden, wenn er nur mittelbar auf der Pflichtverletzung beruht.

(2) Abs. 1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Beruht der Schaden des Kunden auf einer Pflichtverletzung des Dienstleisters, tritt Expertist vorsorglich sämtliche eigenen, dem jeweiligen einheitlichen Lebenssachverhalt entspringenden, Ansprüche gegen den Dienstleister an den Kunden ab. Eine Inanspruchnahme von Expertist durch den Kunden ist nur nach vorheriger gerichtlicher Inanspruchnahme des Dienstleisters durch den Kunden zulässig, und dies auch nur insoweit, als das Verfahren gegen den Dienstleister keine Abhilfe verschafft hat und dies nicht auf einem schuldhaften Versäumnis des Kunden beruht.

(4) Expertist muss nicht leisten und kann vom Vertrag zurücktreten, sofern Expertist seinerseits den Vertrag nicht erfüllen kann, obwohl Expertist mit sorgfältig ausgewählten Vertragspartnern kontrahiert hat.

(1) Schuldet Expertist nach diesem Vertrag die Erbringung eines Werkes, so hat der Kunde dieses unverzüglich nach Ablieferung mit angemessener Gründlichkeit zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, Expertist unverzüglich Anzeige zu machen. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige auch dann unverzüglich nach der Entdeckung gegenüber Expertist erfolgen.

(2) Hat der Kunde den Mangel nicht binnen 5 Werktagen ab zumutbarer Möglichkeit der Kenntniserlangung vom Mangel angezeigt, so gilt die Anzeige als verspätet. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung des Kunden mitsamt Beschreibung des Mangels bei Expertist.

(3) Unterlässt der Kunde die unverzügliche Anzeige, sofern sie hiernach geboten ist, ist eine Geltendmachung des Mangels ausgeschlossen, es sei denn, Expertist hat den Mangel arglistig verschwiegen.

(4) Unbeschadet der Absätze 1 – 3 gilt das – bis auf unwesentliche Mängel mangelfreie – Werk nach spätestens 14 Tagen als abgenommen.

(5) Ist ein von Expertist erbrachtes Werk mangelhaft und nimmt der Kunde eine Beseitigung des Mangels selbst vor, so schuldet Expertist unbeschadet der Abs. 1 – 4 nur insoweit Ersatz der Aufwendungen des Kunden, als Expertist der Selbstvornahme im Voraus zugestimmt hat. Expertist verweigert seine Zustimmung nicht, wenn dies unter Abwägung der Parteiinteressen unverhältnismäßig wäre.

(6) Expertist hat bei einem Mangel des Werks stets das Recht, nach seiner Wahl den Mangel zu beseitigen oder ein neues Werk herzustellen. Der Rücktritt des Kunden vom Vertrag, die Minderung der vom Kunden geschuldeten Vergütung oder das Verlangen von Schadensersatz wegen eines Mangels ist nicht zulässig, bevor nicht die Nacherfüllung ein zweites Mal fehlgeschlagen ist oder Expertist die Nacherfüllung verweigert.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Nutzungsbedingungen der Vertragspartner finden keine Anwendung.

Expertist behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen, mit Wirkung für die Zukunft, zu ändern. Expertist wird seine Vertragspartner auf die beabsichtigten Änderungen mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail hinweisen und den Vertragspartnern die geänderten AGB zugänglich machen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. Die Mitteilung wird einen entsprechenden Hinweis auf diese Frist sowie auf die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang des Widerspruchs bei Expertist. Bei fristgerechtem Widerspruch haben beide Parteien das Recht, die betroffenen Verträge zu kündigen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AGB tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

(1) Expertist erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere des TMG und des BDSG. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Expertist, abrufbar unter: www.expertist.de/de/datenschutz. Die erhobenen Daten werden außerhalb von Tochter-/Muttergesellschaften von Expertist nicht an Dritte weitergegeben.

(2) Der Nutzer stimmt der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten an andere Nutzer im üblichen und ordentlichen Geschäftsverlauf von Expertist zu.

(3) Der Nutzung der Daten kann der Nutzer gemäß der gesetzlichen Vorschriften widersprechen. Hierzu reicht eine formlose Erklärung gegenüber Expertist. Die Kontaktdaten finden sich auf www.expertist.de/de/kontakt.

Auf die im Zusammenhang mit der Nutzung der Online-Plattform zustande kommenden Verträge ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Normen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anwendbar.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Online-Plattform oder einem darüber geschlossenen Vertragzustande kommen, ist Hamburg. Dies gilt nicht, wenn nach den gesetzlichen Vorschriften ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.

Abschnitt 2 – Plattformnutzung

Die Bestimmungen dieses Abschnitts ergänzen die des Abschnitts 1 und regeln die Verwendung der Online-Plattform durch die Nutzer.

(1) Der Vertrag zur Nutzung der von Expertist angebotenen Online-Plattform kommt zustande, indem der Nutzer die Registrierung auf der Online-Plattform unter Zustimmung zu diesen AGB und der Datenschutzerklärung abschließt.

(2) Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.

(1) Um die Dienste von Expertist in Anspruch zu nehmen, muss sich der Nutzer auf der Online-Plattform registrieren und ein Konto anlegen.

(2) Die Registrierung ist erst dann erfolgreich abgeschlossen, wenn Expertist die ihr zugegangenen Daten auf dem Stammdatenformular geprüft hat und dem Nutzer die Bestätigung der Freigabe zugegangen ist.

(3) Die im Stammdatenformularabgefragten Daten hat der Nutzervollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

(4) Mit Zugang der Bestätigung der Freigabe durch Expertist erhält der Nutzer Zugang zu allen wesentlichen Funktionen der Online-Plattform.

(5) Expertist behält sich das Recht vor, Konten von Nutzern, die die Registrierung nicht vollständig abgeschlossen haben, nach angemessener Zeit zu löschen.

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Kontoinformationen stets auf dem aktuellen Stand zu halten und bei einer Änderung unverzüglich zu aktualisieren.

(2) Die Nutzer müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Nutzerkonto auf der Online-Plattform ausreichend sichern. Sie müssen Expertist unverzüglich informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ihr Konto auf der Online-Plattform von Dritten missbraucht wurde.

(3) Ein Expertist-Konto ist nicht übertragbar.

Der Plattformnutzungsvertrag zwischen Expertist und dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(1) Der Nutzer kann den Plattformnutzungsvertrag jederzeit fristlos und ohne Angabe von Gründen schriftlich oder per E-Mail kündigen.

(2) Expertist kann den Plattformnutzungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen.

(3) Durch die Kündigung verliert der Nutzer den Zugriff auf sein Konto.

(4) Die Kündigung des Plattformnutzungsvertrags lässt über die Online-Plattform abgeschlossene Verträge unberührt.

(1) Wenn begründete Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Nutzer diese AGB, gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt, kann Expertist, je nach Schwere der Verletzung:

  • den jeweiligen Nutzer vom weiteren Verlauf einer Online-Verhandlung ausschließen und/oder
  • dessen Nutzerkonto oder einzelne Funktionen für eine begrenzte Zeit oder endgültig sperren und/oder
  • den Plattformnutzungsvertrag fristlos kündigen.

(2) Expertist behält sich die Einleitung rechtlicher Schritte vor.

(3) Nachdem der Plattformnutzungsvertrag durch Expertist gekündigt wurde, ist die erneute Anmeldung, auch unter einem anderen Namen, verboten.

(1) Expertist garantiert nicht den dauerhaften, unterbrechungsfreien Betrieb der Online-Plattform und garantiert nichts, das über die im Rahmen des aktuellen Stands der Technik bestehenden Einrichtungen und Vorkehrungen hinausgeht.

(2) Expertist kann seine auf der Online-Plattform angebotenen Leistungen zeitweilig einschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Expertist berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Nutzer, etwa durch die rechtzeitige Ankündigung der Maßnahme.

Abschnitt 3 – Beratungsvertrag mit dem Kunden

Die Bestimmungen dieses Abschnitts ergänzen die des Abschnitts 1 und betreffen den Beratungsvertrag zwischen dem Kunden und Expertist.

(1) Der Beratungsvertrag zwischen Expertist und dem Kunden kommt im Online-Verhandlungs-Verfahren folgendermaßen zustande:

a) Das vom Kunden zur Einleitung der Online-Verhandlung übermittelte Beratungsgesuch stellt eine rechtlich nicht bindende Aufforderung an Expertist dar, dem Kunden Angebote zu machen.

b) Nachdem die Aufforderung von Expertist geprüft wurde, wird sie den auf der Online-Plattform registrierten Dienstleistern in rechtlich unverbindlicher Weise angezeigt.

c) Expertist zeigt dem Kunden nach Ende der Online-Verhandlung in rechtlich unverbindlicher Weise einige oder alle für den Kunden infrage kommenden Dienstleister sowie die jeweils zu entrichtende Vergütung (inkl. Vermittlungsgebühr) an.

d) Der Kunde kann innerhalb von vier Werktagen ab Ende der Online-Verhandlung einen dieser Dienstleister auswählen. Durch die Auswahl des Dienstleisters macht der Kunde Expertist ein rechtsverbindliches Angebot, einen Beratungsvertrag mit Expertist unter den Bedingungen abzuschließen, die sich aus dem Beratungsgesuch des Kunden, der Präzisierung desselben durch Antworten des Kunden auf Fragen der Dienstleister während der Online-Verhandlung sowie aus der von Expertist verlangten Gesamtvergütung (Summe aus Dienstleistervergütung und Vermittlungsgebühr) ergeben. Der Kunde ist an sein Angebot für fünf Werktage ab Abgabe gebunden und kann es währenddessen nicht widerrufen.

e) Vollzieht der Kunde Schritt d), so kommt ein Vertrag durch Zugang einer entsprechenden Annahmeerklärung von Expertist bei diesem zustande. Die Annahme durch Expertist erfolgt stets unter dem Vorbehalt, dass ein wirksamer Vertrag zwischen Expertist und dem vom Kunden ausgewählten Dienstleister zustande kommt.

(2) Der Kunde hat weder einen Anspruch darauf, dass Expertist ihm überhaupt einen, noch dass Expertist ihm einen bestimmten Dienstleister zur Auswahl bereitstellt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Dienstleister eine geringere Vergütung als ein anderer Dienstleister verlangt.

(3) Mündliche Nebenabreden werden nicht Bestandteil des Vertrags.

(1) Der Beratungsvertrag zwischen Expertist und dem Kunden kommt im Direct-Search-Verfahren folgendermaßen zustande:

a) Die Aufforderung des Kunden an Expertist, für die Erfüllung der im Beratungsgesuch des Kunden beschriebenen Beratungsdienstleistung in Frage kommende Dienstleister auszuwählen und zu kontaktieren, stellt eine rechtlich nicht bindende Aufforderung an Expertist dar, dem Kunden Angebote zu machen

b) Expertist zeigt dem Kunden in rechtlich unverbindlicher Weise einige oder alle von Expertist eingeholten Angebote der Dienstleister sowie die jeweils durch den Kunden zu entrichtende Vergütung (inkl. Vermittlungsgebühr) an. Dies stellt eine Aufforderung an den Kunden dar, Expertist ein Angebot zu machen.

c) Der Kunde kann innerhalb von vier Werktagennach Übergabe der rechtlich unverbindlichen Angebote der Dienstleisterdurch Expertist einen dieser Dienstleister auswählen. Durch die Auswahl des Dienstleisters macht der Kunde Expertist ein rechtsverbindliches Angebot, einen Beratungsvertrag mit Expertist unter den Bedingungen abzuschließen, die sich aus dem Beratungsgesuch des Kunden und aus der von Expertist verlangten Gesamtvergütung (Summe aus Dienstleistervergütung und Vermittlungsgebühr) ergeben. Der Kunde ist an sein Angebot für fünf Werktage ab Abgabe gebunden und kann es währenddessen nicht widerrufen.

d) Vollzieht der Kunde Schritt c), so kommt ein Vertrag durch Zugang einer entsprechenden Annahmeerklärung von Expertist bei diesem zustande. Die Annahme durch Expertist erfolgt stets unter dem Vorbehalt, dass ein wirksamer Vertrag zwischen Expertist und dem vom Kunden ausgewählten Dienstleister zustande kommt.

(2) Der Kunde hat weder einen Anspruch darauf, dass Expertist ihm überhaupt einen, noch dass Expertist ihm einen bestimmten Dienstleister zur Auswahl bereitstellt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Dienstleister eine geringere Vergütung als ein anderer Dienstleister verlangt.

(3) Mündliche Nebenabreden werden nicht Bestandteil des Vertrags.

Die Laufzeit des Beratungsvertrags zwischen Expertist und dem Kunden richtet sich nach dem Inhalt der vereinbarten Beratungsdienstleistung. Der Vertrag endet mit der vollständigen Erbringung der im Beratungsvertrag näher beschriebenen Dienstleistung.

(1) Expertist stellt die erbrachten Leistungen – sofern nicht anders vereinbart – monatlich in Rechnung.

(2) Der Kunde hat Expertist den im Beratungsvertrag angegebenen Preis innerhalb von 20 Tagen ab Zugang der Rechnung zu entrichten.

(3) Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung nach einem Ablauf von 30 Tagen nach Mitteilung des Rechnungsbetrags in Verzug.

Abschnitt 4 – Vertrag mit Dienstleister

Die Bestimmungen dieses Abschnitts ergänzen die des Abschnitts 1 und betreffen den Vertrag zwischen dem Dienstleister und Expertist.

(1) Der Vertrag zwischen Expertist und dem Dienstleister kommt im Online-Verhandlungs-Verfahren folgendermaßen zustande:

a) Nachdem das Beratungsgesuch des Kunden von Expertist geprüft wurde, stellt Expertist auf der Online-Plattformdas rechtlich unverbindliche Beratungsgesuch ein. Das Beratungsgesuch wird dem registrierten Dienstleister dann angezeigt.

b) Der Dienstleister teilt Expertist mit Abschluss der Online-Verhandlung die von ihm für die beschriebene Tätigkeit verlangte Vergütung mit. Diese Erklärung stellt ein rechtsverbindliches Angebot an Expertist dar, einen Beratungsvertrag mit Expertist unter den Bedingungen abzuschließen, die sich aus der dem Beratungsgesuch des Kunden, der Präzisierung desselben durch Antworten des Kunden auf Fragen der Dienstleister während der Online-Verhandlung sowie aus der vom jeweiligen Dienstleister verlangten Vergütung ergeben. Der Dienstleister ist ab Ende der Online-Verhandlung für sieben Werktagean dieses Angebot gebunden und kann es währenddessen nicht widerrufen.

c) Der Vertrag zwischen Expertist und dem Dienstleister kommt durch Zugang einer entsprechenden Annahmeerklärung von Expertist bei dem Dienstleister zustande.

(2) Der Dienstleister hat keinen Anspruch darauf, dass er zu den Dienstleistern gehört, die dem Kunden zur Auswahl angezeigt werden, selbst wenn er eine niedrigere Vergütung als ein andererDienstleister verlangt.

(3) Mündliche Nebenabreden werden nicht Bestandteil des Vertrags.

(1) Der Vertrag zwischen Expertist und dem Dienstleister kommt im Direct-Search-Verfahren folgendermaßen zustande:

a) Nachdem das Beratungsgesuch des Kunden von Expertist geprüft wurde, wählt Expertist individuell Dienstleister aus, die zur Erfüllung der im Beratungsgesuch des Kunden beschriebenen Dienstleistung infrage kommen und fordert diese in rechtlich unverbindlicher Weise auf, gegenüber Expertist Angebote zur Erfüllung der im Beratungsgesuch beschriebenen Dienstleistung abzugeben.

b) Der Dienstleister gibt Expertist ein Angebot zur Erfüllung der im Beratungsgesuch des Kunden beschriebenen Dienstleistung inklusive der von ihm verlangten Vergütung ab. Diese Erklärung stellt ein rechtsverbindliches Angebot an Expertist dar, einen Beratungsvertrag mit Expertist unter den Bedingungen abzuschließen, die sich aus dem Beratungsgesuch des Kundenund aus der vom jeweiligen Dienstleister verlangten Vergütung ergeben. Der Dienstleister ist ab Abgabe seines Angebots an Expertist für sieben Werktage an sein Angebot gebunden und kann es währenddessen nicht widerrufen.

c) Der Vertrag zwischen Expertist und dem Dienstleister kommt durch Zugang einer entsprechenden Annahmeerklärung von Expertist bei dem Dienstleister zustande. Die Annahme durch Expertist erfolgt stets unter dem Vorbehalt, dass ein wirksamer Vertrag zwischen Expertist und dem jeweiligen Kunden zustande kommt.

(2) Der Dienstleister hat keinen Anspruch darauf, dass sein Angebot durch Expertist an den Kunden weitergeleitet wird, selbst wenn er eine niedrigere Vergütung als ein anderer Dienstleister verlangt.

(3) Mündliche Nebenabreden werden nicht Bestandteil des Vertrags.

(1) Der Dienstleister verpflichtet sich, im Namen von Expertist die in der Leistungsbeschreibung näher bezeichnete Dienstleistung in der dort beschriebenen Art und Weise gegenüber dem Kunden gegen das vereinbarte Entgelt zu erbringen.

(2) Expertist verpflichtet sich, dem Dienstleister die in der Leistungsbeschreibung nach Absatz 1 bestimmte Vergütung zu entrichten.

Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags zwischen Expertist und dem Dienstleister richtet sich nach der Laufzeit des Beratungsvertrags zwischen Expertist und dem Kunden. Der Vertrag endet mit der vollständigen Erbringung der im Beratungsvertrag näher beschriebenen Dienstleistung.

Expertist entrichtet das im Beratungsvertrag bezeichnete Entgelt in monatlichen Abschlägen 14 Tage nach Rechnungstellung an den Dienstleister.

 

Affiliate Programm der Expertist GmbH

Die Expertist GmbH, Große Elbstraße 42, 22767 Hamburg (im Folgenden: „Expertist“) betreibt die Online-Plattform www.expertist.de, auf der ihre Beratungsleistung-suchenden Kunden (im Folgenden: „Kunden“) Gesuche für Beratungsdienstleistungen einstellen können. Es stehen auf der Online-Plattform zwei Verfahren zur Verfügung, durch welche die Kunden Angebote von Beratungsdienstleistern (im Folgenden: „Dienstleister“) erhalten können. Der Affiliate Partner (im Folgenden: „Partner“) führt Expertist neue Nutzer zu und wird dafür am Umsatz von Online-Verhandlungen beteiligt.

Diese Bedingungen für das Affiliate Programm (im Folgenden: „Bedingungen“) gelten für alle im Zusammenhang mit dem zwischen dem Partner und Expertist geschlossenen Vertrag. Soweit anwendbar gelten ebenfalls die AGB von Expertist, insbesondere der Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen. Die AGB von Expertist sind auf der Webseite www.expertist.de abrufbar.

(1) Der Zugang zum Affiliate Programm steht registrierten und verifizierten Nutzern von Expertist offen. Es besteht kein Anspruch auf die Zulassung zum Affiliate Programm.

(2) Der Partner kann sich über die Plattform von Expertist einen individualisierten Link herunterladen oder über Expertist an Interessierte verschicken lassen. Mit Herunterladen des individualisierten Links lädt Expertist den Partner ein, neue Nutzer für Expertist zu finden.

(3) Der Partner verschickt den individualisierten Link an interessierte Dritte. Sofern sich diese Dritten über diesen individualisierten Link als Nutzeranmelden, werden sie dem Partner zugeordnet. Sofern diese neuen Nutzer innerhalb der ersten zwei Jahre nach Registrierung mit Expertist einen Vertrag über die Erbringung oder Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen abschließen und der Vertrag vollständig bezahlt wird, entsteht ein Vergütungsanspruch des Partners.

(4) Der Vergütungsanspruch besteht in Höhe der von Expertist ausgelobten Provisionzum Zeitpunkt des Vertragsschluss des vom Partner geworbenen neuen Nutzers mit Expertist. Die Höhe der Provisionwird auf der Webseite von Expertist unter www.expertist.de veröffentlicht. Expertist hält auf Nachfrage des Partners eine wahrheitsgemäße Liste mit der ausgelobten Höhe der Vergütung für die jeweiligen Zeiträume bereit. Der für die Höhe der Vergütung relevante Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen dem neuen Nutzer und Expertist ist in der Regel der Zeitpunkt des Endes der Online-Verhandlung.

(5) Expertist behält sich das Recht vor, die Höhe der Vergütung über die Zeit einseitig und ohne Zustimmungdes Partners zu ändern. Expertist behält sich das Recht vor, den Vergütungsanspruch auf Null zu setzen.

(6) Expertist wird die Vergütung mindestens einmal pro Jahr ausschütten. Bei Abschlagszahlungen des neuen Kunden kommt es auf den Zeitpunkt der letzten Rate an.

(1) Der Vergütungsanspruch des Partners entsteht nur, sofern der Partner einen wirtschaftlich noch nicht mit Expertist in Kontakt stehenden Kunden wirbt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde

  • nicht bereits unter selben oder anderem Namen/Firma/Gesellschaft bei Expertist registriert ist;
  • nicht bereits mit einem verbundenen Unternehmen (i.S.v. § 15 ff AktG) bei Expertist angemeldet ist;
  • nicht bereits über eine Person/Unternehmen bei Expertist angemeldet ist, die maßgeblichen Einfluss auf einen bereits bestehenden Kunden ausübt.

(2) Der Vergütungsanspruch des Partners entsteht nur, sofern der neue Kunde die gestellten Rechnungen von Expertist tatsächlich bezahlt. Expertist ist insbesondere nicht verpflichtet, gestellte Rechnungen rechtlich zu verfolgen, um ausstehende Vergütungen einzutreiben.

(3) Expertist hat das Recht, den Vergütungsanspruch des Partners gegen offene Forderungen des Partnersaufzurechnen. Dazu zählen auch vom Partner bestrittene, noch nicht fällige und bereits verjährte Forderungen.

(4) Expertist hat das Recht, die Auszahlung der Vergütung auszusetzen, bis eventuelle Einwände gegen die Auszahlung ausgeräumt sind. Der Partner verpflichtet sich in diesem Zuge, Expertist zügig und wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen.

Expertist wird dem Partner keine Vorgaben in Bezug auf das Werben von neuen Kunden, auf die Intensität seiner Bemühungen oder die Art der Werbung machen. Der Partner erhält für seine Bemühungen von Expertist keine losgelöste Unterstützung, ist Expertist nicht zur Rechenschaft verpflichtet und nicht in den Geschäftsbetrieb von Expertist eingegliedert.

(1) Der Partner verpflichtet sich, Expertist in Übereinstimmung mit seiner Selbstdarstellung zu präsentieren und interessierte Dritte nicht über Umstände von Expertist bewusst zu täuschen.

(2) Der Partner wird sich nicht als Teil von Expertist darstellen oder den Anschein erregen, er sei mit Expertist verbunden oder könne Willenserklärungen für Expertist abgeben.

(3) Der Partner wird die Verpflichtungen dieser Bedingungen einhalten und bei berechtigtem Anlass Expertist wahrheitsgemäß Auskunft geben über die von ihm geworbenen Kunden.

Expertist behält sich das Recht vor, bei Verstößen des Partners gegen diese Bedingungen den Account des Partners ganz oder nur in Bezug auf die individualisierten Links zu sperren, zu kündigen und/oder ganz oder teilweise außer Betrieb zu nehmen.

Das Angebot an den Partner wird mit unbegrenzter Dauer gemacht. Expertist behält sich vor, das Affiliate Programm mit einer Frist von 7 Tagen zu kündigen. Dies berührt nicht die zu diesem Zeitpunkt bereits wirksam entstandenen Vergütungsansprüche.

Expertist behält sich vor, diese Bedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen, mit Wirkung für die Zukunft, zu ändern. Expertist wird seine Partner auf die beabsichtigten Änderungen mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail hinweisen und den Partnern die geänderten Bedingungen zugänglich machen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Partner nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. Die Mitteilung wird einen entsprechenden Hinweis auf diese Frist sowie auf die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang des Widerspruchs bei Expertist. Bei fristgerechtem Widerspruch haben beide Parteien das Recht, die betroffenen Verträge zu kündigen.

Der digitale Assistent für den Einkauf von Beratungsdienstleistungen.

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